Steuern sparen in Liechtenstein

Aktuelle Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

Michael M. B.
Schwan­haeuser

Jurist & Treuhänder

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Liechtenstein bietet mit Steuersätzen von maximal 20% für natürliche und 12,5% für juristische Personen ein deutlich günstigeres Steuersystem als Deutschland
  • Die liechtensteinische Stiftung ermöglicht weiterhin attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für Vermögensstrukturierung und Steueroptimierung
  • Durch bilaterale Abkommen und internationale Anerkennung bietet Liechtenstein hohe Rechtssicherheit bei der Steuerplanung

Liechtenstein als attraktiver Finanzstandort in Europa

Liechtenstein hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem modernen und international anerkannten Finanzplatz entwickelt. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und mit engen Verbindungen zur Schweiz bietet das Fürstentum einen stabilen rechtlichen Rahmen für Privatpersonen und Unternehmen. Die Kombination aus politischer Stabilität, wirtschaftlicher Stärke und einem vorteilhaften Steuersystem macht Liechtenstein zu einem bevorzugten Standort für internationale Vermögensstrukturierung.

Steuerliche Vorteile für natürliche Personen

Das liechtensteinische Steuersystem unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System und bietet dabei erhebliche Vorteile für Privatpersonen. Während in Deutschland der Spitzensteuersatz bei 45% liegt, beträgt die maximale steuerliche Belastung in Liechtenstein lediglich 20%. Dies setzt sich zusammen aus einer Landessteuer von 8% und einem Gemeindesteuerzuschlag, der je nach Wohnsitz zwischen 150% und 250% der Landessteuer beträgt.

Besonders attraktiv gestaltet sich auch die Behandlung verschiedener Vermögenswerte. Das liechtensteinische Steuerrecht gewährt großzügige Freibeträge für Gegenstände des täglichen Bedarfs und Kraftfahrzeuge. Auch ausländische Betriebsstätten und Immobilien genießen steuerliche Privilegien. Diese Regelungen ermöglichen eine flexible und vorteilhafte Gestaltung der persönlichen Vermögenssituation.

Unternehmensbesteuerung in Liechtenstein

Für Unternehmen präsentiert sich Liechtenstein als besonders attraktiver Standort. Der einheitliche Steuersatz von 12,5% auf den Reinertrag für juristische Personen liegt deutlich unter dem deutschen Niveau von etwa 30%. Dabei entfällt in Liechtenstein die in Deutschland übliche zusätzliche Belastung durch die Gewerbesteuer. Lediglich eine jährliche Mindestertragssteuer von 1.800 CHF ist zu entrichten, die jedoch auf die reguläre Steuerschuld angerechnet wird.

Liechtensteinische Stiftung als Gestaltungsinstrument

Ein besonders interessantes Instrument zur Vermögensstrukturierung stellt die liechtensteinische Stiftung dar. Mit einem Mindestkapital von 30.000 CHF lässt sich eine solche Stiftung innerhalb weniger Tage errichten. Im Gegensatz zu Deutschland fällt keine Erbersatzsteuer an, und auch bei der Gründung aus dem Ausland werden keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuern erhoben. Die Stiftung bietet dabei ein hohes Maß an Diskretion bei gleichzeitiger Rechtssicherheit.

Expertise und Beratung durch Swiss Trust

Als etablierte Kanzlei mit mehr als 45 Jahren Erfahrung bietet Swiss Trust eine umfassende Beratung in allen Aspekten des liechtensteinischen Steuerrechts. Unser Expertenteam verfügt über fundierte Kenntnisse in der Strukturierung von Privatvermögen, der Gründung und Verwaltung von Stiftungen sowie der Entwicklung maßgeschneiderter Holdingstrukturen. Durch unser etabliertes Netzwerk zu relevanten Behörden und Finanzinstituten gewährleisten wir eine reibungslose Umsetzung Ihrer individuellen Steuergestaltung.

Ihr Weg zur optimalen Steuerstruktur

Der Weg zu Ihrer individuellen Steueroptimierung beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer spezifischen Situation. In einem vertraulichen Analysegespräch erfassen wir Ihre Bedürfnisse und Ziele. Darauf aufbauend entwickeln unsere Experten eine maßgeschneiderte Strategie, die wir anschließend professionell für Sie umsetzen. Dabei steht Ihnen unser Team während des gesamten Prozesses und darüber hinaus beratend zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Die maximale Steuerbelastung für natürliche Personen beträgt in Liechtenstein 20%, während in Deutschland der Spitzensteuersatz bei 45% liegt. Unternehmen werden in Liechtenstein mit 12,5% besteuert, verglichen mit etwa 30% Gesamtbelastung in Deutschland.

Für eine unbeschränkte Steuerpflicht müssen Sie entweder Ihren Wohnsitz in Liechtenstein haben oder sich dort mindestens sechs Monate im Jahr aufhalten. Für Unternehmen ist der Sitz oder der Ort der tatsächlichen Verwaltung maßgeblich.

Eine liechtensteinische Stiftung kann bereits ab einem Kapital von 30.000 CHF gegründet werden. Der Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage und erfordert keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer bei Gründung aus dem Ausland. Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Ja, zwischen Deutschland und Liechtenstein besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die steuerliche Behandlung von Einkünften und Vermögen regelt und Doppelbesteuerungen vermeidet.

Gegenstände des täglichen Bedarfs, Kraftfahrzeuge bis zu einem Wert von 25.000 CHF (50.000 CHF bei Ehepaaren) sowie ausländische Betriebsstätten und Immobilien sind von der Vermögenssteuer befreit.

Die Deklarationspflichten hängen von der konkreten Gestaltung der Stiftung ab. Wir beraten Sie umfassend zu den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen, um Compliance sicherzustellen.

Dividenden und Kapitalerträge unterliegen in Liechtenstein grundsätzlich der regulären Besteuerung. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten zur steueroptimalen Gestaltung, die wir gerne mit Ihnen besprechen.

Für eine erste Einschätzung benötigen wir einen Überblick über Ihre Vermögenssituation, bestehende Unternehmensstrukturen und Ihre persönlichen Ziele. In einem vertraulichen Erstgespräch ermitteln wir den konkreten Beratungsbedarf.

Die Zeitdauer hängt von der gewählten Struktur ab. Eine Stiftungsgründung kann innerhalb weniger Tage erfolgen, während komplexere Unternehmensstrukturen mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der gewählten Struktur. Gerne erstellen wir Ihnen nach einem ersten Beratungsgespräch ein individuelles Angebot.

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